Storch Heinar verstößt nach Auffassung des Richters am Nürnberger Landgericht nicht gegen Markenrechte des Modelabels „Thor Steinar“. Ein endgültiges Urteil wird zwar erst am 11. August verkündet, aber der Vorsitzende Richte empfahl den Rückzug der Klage, weil seiner Ansicht nach weder bei der Optik noch beim Wortklang Verwechslungsgefahr bestünde.
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Zwanzigundvier - 24 Stunden Gedanken von Thomas.
Alles was mich bewegt, bedrückt und was so passiert. Ich beschäftige mich gerne mit Politik, Urlaub und dem Internet. Es bleibt gespannt, was ich so schreiben werde. Wer genaueres üner mich wissen möchte sollte sich die "Über Mich" Seite anschauen.
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