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Ebay und die Verbotenen Geräte Teil 2

Inzwischen ist Antwort von Ebay zu meinen vorherigen Beitrag da:


Sie haben uns geschrieben, weil Sie genau wissen möchten, warum wir Ihr Angebot „Poi Pilot 5000+ – KFZ GPS Warner“ gelöscht haben. Gerne gebe ich Ihnen dazu weitere Informationen.

Gemäß § 8 Abs. 2 der eBay AGB dürfen Angebote nicht gegen geltendes Recht, diese AGB oder die Grundsätze verstoßen.

Das Betreiben und betriebsbereite Mitführen von Radarwarn- und Laserstörgeräten ist gemäß § 23 Absatz 1b Straßenverkehrsordnung (StVO) ordnungswidrig.

Der Erwerb oder Besitz eines solchen Gerätes ist zwar vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich verboten, dennoch kann damit eine Ordnungswidrigkeit begangen werden, weshalb wir uns dazu entschlossen haben, Radarwarn- und Laserstörgeräte nicht auf unserem Marktplatz zuzulassen. …

Ok, dann müssten auch die anderen erwähnten Geräte verschwinden. Nagut wer den Plattform stellt bestimmt auch die Regeln.

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